Sitzungsbericht Stadtrat Daaden 29.08 & 05.09.2018 10.09.2018
Bericht zu den Sitzungen des Stadtrates Daaden
Unter Vorsitz von Stadtbürgermeister Walter Strunk fanden am 29.08.2018 und 05.09.2018 Sitzungen des Stadtrates Daaden statt.
Sitzung des Stadtrates vom 29.08.2018
Verpflichtung neuer Ratsmitglieder
Ratsmitglied Hans-Artur Bauckhage ist am 16.06.2018 verstorben. Daher wurde am 03.07.2018 Herr Dr. Jürgen Weber als nächster noch nicht berufener Bewerber vom Wahlvorschlag der FDP zum Mitglied des Stadtrats Daaden einberufen.
Mit Schreiben vom 03.07.2018 hat Ratsmitglied Dietrich Willwacher auf sein Ratsmandat verzichtet. Daher wurde am 06.08.2018 Herr Martin Haubrich vom Wahlvorschlag der CDU zum Mitglied des Stadtrats Daaden einberufen.
Neubesetzungen in Ausschüssen
Ratsmitglied Dietrich Willwacher hat mit Schreiben vom 03.07.2018 mitgeteilt, dass er sein Ratsmandat niederlegt und die Arbeit in den Ausschüssen beendet.
Der Stadtrat beschloss auf Vorschlag der CDU-Fraktion folgende Neubesetzungen:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Petitionen
Karin Giovanella (Vertreter: Jochen Heß), Andreas Wollenweber (Vertreter: Martin Heidrich)
Bau- und Umweltausschuss
Horst Föller (Vertreter: Volker Sturm), Martin Heidrich (Vertreter: Daniel Henrich)
Haupt- und Finanzausschuss
Horst Föller (Vertreter: Volker Sturm), Martin Heidrich (Vertreter: Andreas Wollenweber)
Kultur-, Sport- und Jugendausschuss
Jochen Heß (Vertreter: Horst Föller), Martin Triesch (Vertreter: Andreas Wollenweber)
Rechnungsprüfungsausschuss
Horst Föller (Vertreter: Volker Sturm), Karin Giovanella (Vertreter: Martin Triesch)
Vorstellung des neuen Friedhofskonzeptes
Der Rat der Stadt Daaden hatte in seiner Sitzung am 21.06.2017 die Erstellung eines Friedhofkonzeptes für die beiden städtischen Friedhöfe Daaden und Biersdorf (Masterplanung) beschlossen. Beauftragt wurde das Fachbüro für Friedhofsplanung, die Fa. WEIHER GmbH, aus Freiburg.
Die erforderlichen Vermessungsarbeiten im Bestand wurden von den Verbandsgemeinde-werken Daaden im Inhousegeschäft im Herbst 2017 ausgeführt und dem Büro zur Verfügung als Planungsgrundlagen gestellt. Daran anschließend wurde mit der eigentlichen konzeptionellen Planung durch das Büro WEIHER begonnen.
Nach mehreren internen projektbezogenen Abstimmungen fand zuletzt am 17.07.2018 eine Vorstellung der nun weitestgehend fertig gestellten Masterplanung in der Verwaltung im Beisein der betroffenen Fachabteilungen (Friedhofsamt, Finanzabteilung, Bauamt, Tiefbauamt) statt, um letzte Feinheiten abzustimmen und zu justieren.
Die Ergebnisse der nun vorliegenden Masterplanungen für die beiden städtischen Friedhöfe Daaden und Biersdorf wurden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Petitionen in der Sitzung am 15.08.2018 vom Fachbüro WEIHER umfassend vorgestellt und erörtert.
Der Stadtrat beschloss auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Petitionen vom 15.08.2018, nun das durch die Firma WEIHER GmbH aus Freiburg erstellte Konzept anzunehmen. Nach Abschluss der Vorstellungen und Diskussionen in den Gremien sollen die entsprechenden Maßnahmen in einer Bürgerversammlung vorgestellt werden.
Gebührenanpassungen ab dem Haushaltsjahr 2019
Die Kreisverwaltung Altenkirchen hatte bereits im vergangenen Jahr die Gemeinden aufgefordert, auf Grund der teilweise defizitären Entwicklung der Haushalte, eine nachhaltige und strukturelle Verbesserung der Haushaltssituation zu erreichen und eine entsprechende Reduzierung der Jahresfehlbeträge durch Einnahmeverbesserungen oder Ausgabenreduzierung zu realisieren.
Neben der Anpassung der Realsteuer- und Hundesteuersätze wäre auch die Anpassung von Benutzungsgebühren und –entgelten für die folgenden gemeindlichen Einrichtungen denkbar:
a) Freibad Daaden
Der Stadtrat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die Gebühren für
das Freibad derzeit nicht anzupassen.
b) Wilhelm-Fischbach-Hütte
Der Stadtrat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, lediglich die Benutzungsgebühren für Auswärtige auf 120,00 Euro zu erhöhen. Die anderen Gebühren sollen unverändert bleiben. Die Kostenerstattung für die Stromversorgung ist weiterhin auskömmlich, so dass der Betrag pro cbm ebenfalls nicht angepasst werden soll.
c) Minigolfanlage
Der Stadtrat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die Gebühren für die Minigolfanlage derzeit nicht anzupassen.
d) Bürgerhaus Daaden
Der Stadtrat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, lediglich die Benutzungsgebühren für Familienfeiern von Auswärtigen auf das doppelte der Gebühren für Einheimische anzuheben. Die anderen Gebühren sollen unverändert bleiben.
|
Gebühren bisher |
Gebühren neu |
||
Gebühren in Euro (Gebühren für Auswärtige in Klammern) |
Bürgerhaus Daaden |
Bürgerhaus Daaden |
||
Großer Saal |
Kleiner Saal |
Großer Saal |
Kleiner Saal |
|
Familienfeiern (z. B. Hochzeit, Geburtstag, Namenstag, Taufe, Konfirmation, Jubiläum etc.) |
200,00 |
100,00 |
200,00
(400,00) |
100,00
(200,00) |
Familienfeiern als Empfang o. ä. (wie oben, aber maximal 6 Stunden Nutzungsdauer) |
120,00
(180,00) |
60,00
(90,00) |
120,00
(240,00) |
60,00
(120,00) |
e) Bürgersaal Biersdorf
Der Stadtrat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die Gebühren für den Bürgersaal Biersdorf derzeit nicht anzupassen.
Anpassung der Steuerhebesätze für den Doppelhaushalt 2019/2020
a) Grundsteuer- und Gewerbesteuer
Mit Schreiben vom 13. Oktober 2017 hatte die Kreisverwaltung die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung nochmals bekräftigt und dabei die Anhebung der Realsteuerhebesätze zur Erzielung von Mehreinnahmen als mögliche Maßnahme angeführt.
Das Land hat die Nivellierungssätze, welche für die Ermittlung der Steuerkraftmesszahlen als Grundlage für Zuweisungs- und Umlageberechnungen sind, für die Grundsteuer A und B nicht verändert, für die Gewerbesteuer hingegen um 0,5 v. H. angehoben. Im Gegenzug wurde jedoch die Gewerbesteuerumlage um 0,5 v. H. gesenkt, so dass sich unter dem Strich keine direkte Notwendigkeit für eine Erhöhung bei dem Hebesatz der Gewerbesteuer aus der Anpassung des Nivellierungssatzes ergibt.
Zur Zeit befinden sich die Realsteuerhebesätze auf dem Niveau der Nivellierungssätze. Eine Anhebung zum jetzigen Zeitpunkt ist aus Sicht der Verwaltung am besten für eine nachhaltige Verbesserung der Haushaltssituation geeignet, da die, durch die Anhebung entstehenden Mehreinnahmen umlageunschädlich sind und somit komplett bei der Stadt verbleiben.
Der Stadtrat beschloss, die Realsteuerhebesätze nicht anzupassen.
b) Hundesteuer
Die Hundesteuersätze stellen sich in Daaden wie folgt dar:
Steuersubjekt |
ᴓ Steuersatz |
ᴓ Steuersatz |
Steuersatz |
Erster Hund |
42,00 Euro |
60,00 Euro |
50,00 Euro |
Zweiter Hund |
65,00 Euro |
61,00 Euro |
50,00 Euro |
Weitere Hunde |
97,00 Euro |
68,00 Euro |
50,00 Euro |
Erster gefährlicher Hund |
388,00 Euro |
314,00 Euro |
350,00 Euro |
Zweiter gefährlicher Hund |
458,00 Euro |
315,00 Euro |
350,00 Euro |
weitere gefährliche Hunde |
524,84 Euro |
317,00 Euro |
350,00 Euro |
Der Stadtrat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die Hundesteuersätze ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 wie folgt anzupassen:
Erster Hund 60,00 Euro
Zweiter Hund 60,00 Euro
Weitere Hunde 80,00 Euro
Erster gefährl. Hund 500,00 Euro
Zweiter gefährl. Hund 500,00 Euro
Weitere gefährl. Hunde 500,00 Euro
Ausbau Gartenstraße;
hier: Vergabe von Geländerarbeiten
Im Rahmen des derzeit laufenden Ausbaus der Garten wurden die mehrere Vergaben von Geländerarbeiten an zwei Firmen aus Derschen und Wissen beschlossen. Das Gesamtauftragsvolumen liegt bei rd. 58.000 Euro.
Erste Änderung (Teilfortschreibung) des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für den Bereich der Stadt Herdorf
Der Verbandgemeinderat Herdorf-Daaden hat am 26.04.2016 nach § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstel-
lungsbeschluss zur 1. Änderung (Teilfortschreibung) des Flächennutzungsplans der Verbandge-
meinde Herdorf-Daaden für den Bereich der Stadt Herdorf zwecks Einleitung des Verfahrens gefasst.
Der Stadtrat Herdorf hat am 24.05.2016 nach § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur Neu-aufstellung des Bebauungsplans „San Fernando III“ der Stadt Herdorf zwecks Einleitung des Verfah-
rens gefasst.
Die Änderung des Flächennutzungsplans soll nach § 8 Abs. 3 BauGB parallel zu der Neuaufstellung
des Bebauungsplans „San Fernando III“ erfolgen.
Beide Maßnahmen dienen der betrieblichen Entwicklung der Thomas Magnete GmbH, Innomotion
Park 3, 57562 Herdorf.
Der Verbandsgemeinderat hat am 21.06.2018 die 1. Änderung (Teilfortschreibung) des Flächen-
nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für den Bereich der Stadt Herdorf (Entwurf
vom 23.05.2018), vorbehaltlich einer Zustimmung der berührten/benachbarten Ortsgemeinden nach
§ 67 Abs. 2 GemO, beschlossen.
Stadtbürgermeister Walter Strunk unterstrich, dass man sich als Nachbarstadt für die gute industrielle Entwicklung in Herdorf freue, wovon die gesamte Verbandsgemeinde profitiere.
Der Stadtrat beschloss nun die Zustimmung zur 1. Änderung (Teilfortschreibung) des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für den Bereich der Stadt Herdorf (Entwurf vom 23.05.2018).
Antrag der SPD-Fraktion; Hochwasserschutzkonzept der Stadt Daaden
Die SPD-Fraktion beantragt die Erarbeitung eines Hochwasserschutzkonzeptes für die Stadt Daaden.
Der Stadtrat nahm den Antrag der SPD-Fraktion zustimmend zur Kenntnis und verwies den Antrag nach eingehender Erörterung zur weiteren Beratung in den Bau- und Umweltausschuss.
Mitteilungen
a) Generalsanierung des Kunststoffrasenplatzes „Direnbach“ wird gefördert
Der Minister des Innern und für Sport, Roger Lewentz, hat der Verwaltung mit Schreiben vom 16.08.2018 mitgeteilt, dass die Generalsanierung des Großspielfeldes Direnbach mit Landesmitteln in Höhe von 86.000,- € gefördert wird. Das weitere Vorgehen ist mit dem beauftragten Ingenieurbüro „Gewatec“ am 20.08.2018 wie folgt besprochen worden:
- Die Ausschreibung der Arbeiten zur Platzherstellung und eines geeignetes Pflegegerätes wird aktuell vom beauftragten Ingenieurbüro erstellt.
- Es soll versucht werden, den vorhandenen Kunststoffrasenbelag an Dritte kostenlos abzugeben. Die Verwaltung wird örtliche Reitvereine / Reitställe oder benachbarte Fußballvereine anschreiben, um in Erfahrung zu bringen, ob Interesse an einer kostenlosen Abnahme des vorhandenen Belags besteht.
- Unterhalb der Sportanlage befindet sich eine Gewässerverrohrung, welche durch die Fa. Dineiger mittels TV-Kamera vor Beginn der Arbeiten inspiziert wird.
- Der Baubeginn soll drei Monate nach Eingang des Bewilligungsbescheids erfolgen.
Für die Ausführung sind folgende Fristen vereinbart:
Vergabe durch den Stadtrat in der Sitzung am 31 Oktober
Baubeginn: Anfang April 2019
Bauende: Ende Juli 2019
b) Brückensanierungen „Hüttenweg“ und „Im Kirdorf“
Die betontechnologischen Arbeiten zur Sanierung der beiden Brücken „Im Kirdorf“ und „Hüttenweg“ sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Arbeiten an der Brücke „Hüttenweg“ wurden bereits gemäß VOB abgenommen.
An der Brücke „Im Kirdorf“ stehen noch die Erstellung des neuen Geländers aus. Dieses soll Ende September/ Anfang Oktober 2018 erfolgen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die beauftragten Herstellungskosten voraussichtlich nicht überschritten.
c) Ausbau der „Gartenstraße“
Die Straßenbaumaßnahme „Ausbau Gartenstraße“ befindet sich derzeit im Zeitplan.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die beauftragten Herstellungskosten voraussichtlich nicht überschritten.
Sitzung des Stadtrates vom 05.09.2018
Neugestaltung des Günter-Wolfram-Platzes – Vergabe von Bauleistungen
Die Arbeiten für die Neugestaltung des Günter-Wolfram-Platzes in Daaden im Rahmen des
Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) „Ortskern Daaden“ wurden öffentlich ausgeschrieben.
Am Wettbewerb nahmen 5 Firmen teil. Drei Angebote wurden fristgerecht eingereicht.
Günstigster Anbieter ist nach Prüfung der Angebote durch das Ingenieurbüro GEWATEC,
Neunkirchen, die Firma Robert Schmidt, Müschenbach, mit einem Angebotspreis in Höhe von brutto 385.576,29 Euro.
Aus den Reihen des Stadtrates wurde die Preissteigerung von ca. 120.000 Euro gegenüber der ursprünglichen Kostenkalkulation kritisiert. Die Mehrkosten sind unter dem Aspekt der allgemeinen Preissteigerung im Baugewerbe zu betrachten. Im Hinblick auf das enorme - bereits realisierte und noch geplante - Investitionsprogramm der Stadt Daaden wäre auch die Transparenz und Vermittelbarkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern relevant. Eine Folge der Investitionen sollte nicht eine Steigerung der Abgabenlast sein. Da die Förderung des „Günter-Wolfram-Platzes“ im Rahmen des Gesamtprojektes – in Verbindung mit der Sanierung des Bürgerhauses und der Neugestaltung des Vorplatzes Heimatmuseum – erfolgt, besteht daher die Möglichkeit zu erneuten Beratungen in den kommunalen Gremien, so dass eventuelle Einsparpotentiale bei den weitergehenden Überlegungen berücksichtigt werden könnten.
Mitteilungen
Bauvorbescheid zum Fachmarktzentrum Herdorf und Bau einer 3-Feld Sporthalle zugestellt
Heute wurde der Stadt Daaden ein Bauvorbescheid der Kreisverwaltung Altenkirchen vom 15.8.2018 über die Errichtung eines Fachmarktzentrums in Herdorf über 2750 qm und einer 3-Feld-Sporthalle zugestellt. Bauherr der Sporthalle und des Fachmarktzentrums ist die „Fachmarkzentrum Herdorf Immobilien GbR“ aus Wissen.
Der Neubau eines Aldi-Marktes von 1100 qm durch die Stadt Herdorf ist nach diesem Bescheid ausdrücklich nicht Gegenstand des positiven Bauvorbescheides.
Aus dem Bescheid geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Fachmarktzentrum die Verlegung der L 284/Schneiderstraße nach Norden vorgesehen ist. Für die Erlangung von Baurecht hat der LBM ein nichtöffentliches Abstimmungsverfahren nach §§ 9 und 5 IV LStrG beantragt. Der Bauvorbescheid wurde vom Kreis unter der Bedingung erteilt, dass das eingeleitete Abstimmungsverfahren zur Verlegung der Landesstraße L 284/Schneiderstraße positiv abgeschlossen wird.