Einführung des elektronischen Passes 19.06.2007
Verbandsgemeindeverwaltung Daaden
Fachbereich 2/3 - Bürgerdienste/Bauen
-Bürgerbüro-
Einführung des elektronischen Passes
Am 08.06.2007 hat der Bundesrat einer Novelle des Passgesetzes zugestimmt und damit den Weg für die Einführung der 2. Stufe des ePasses geebnet.
Verabschiedete Änderungen:
Ab dem 01.11.2007 werden neben dem digitalen Passfoto des Inhabers künftig auch dessen Fingerabdrücke elektronisch gespeichert. Darüber hinaus werden sich Transsexuelle, die mindestens ihren Vornamen geändert haben, einen Pass ausstellen lassen können, in dem das Geschlecht eingetragen ist, dem sie sich zugehörig fühlen.
Die Novelle regelt weiterhin den Online-Zugriff auf die Passbilder. Diese werden wie bisher bei den kommunalen Passbehörden gespeichert. Zukünftig bestehen Online-Zugriffsrechte für die Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Polizei- und Ordnungswidrigkeiten für den Fall der Nichterreichbarkeit der Passbehörde unter der Voraussetzung einer ansonstigen Gefährdung des Ermittlungszweckes.
Schließlich wird der Kinderreisepass seine bisherige Funktion als Passersatzdokument verlieren. Stattdessen wird er zu einem Pass im Sinne des Passgesetzes aufgewertet: Aus Praktikabilitätserwägungen wird von der Aufnahme eines Chips mit darin gespeicherten biometrischen Merkmalen abgesehen.
Keine eine Einigung konnte hinsichtlich weiterer Änderungswünsche des Bundesministers des Innern erzielt werden:
Die Fingerabdrücke werden nicht dauerhaft bei den Einwohnermeldeämtern gespeichert. Nach dem Ausstellen des Passes müssen diese vernichtet werden.
Anders als zunächst geplant sollen Doktortitel weiterhin im Pass eingetragen werden können.
Die Novelle soll noch im Juni 2007 verkündet werden.